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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ausbildungsgemeinschaft Tauchlehrercampus (AGB) für Tauchausbildung, Reisen und Handel.

          GoProDive                                                                                                   Tauchen und Zumba
          Jürgen Jaumann                                                                                        Günter Knoflicek
          Rechbergstr
          . 10                                                                                          Keplerstr. 24

          73207 Plochingen                                                                                      73054 Eislingen
          Tel.: 0049 174 215 0669                                                                            Tel.: 0049 172 8115926
          Info@GoProDive                                                                                           tauchen@tauchen-und-zumba.de

A. Verbindliche AGB zur Buchung von Kursen und Events, bei GoProDive, Jürgen Jaumann Rechbergstr. 10, 73207 Plochingen und Tauchen und Zumba, Günter Knoflicek, Keplerstr. 24 73054 Eislingen. Stand 01.01.2016

A.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für aller Art von Rechtsgeschäfte der Tauchschule GoProDive und der Tauchen und Zumba GbR, nachstehend „Ausbildungsgemeinschaft“ oder Tauchlehrercampus genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Seminarteilnehmer" genannt. Die AGB gelten auch für alle Rechtsgeschäfte, die auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung getätigt wurden und werden.

B. Vertragsgegenstand

B.1 Ausbildungsgemeinschaft bietet Tauchkurse, Reisen, Ausflüge, Coachings, Service, Support, Trainings und Seminare Tauchlehrerausbildung und Prüfung (nachfolgend „Kurse, Seminare“ oder ITC genannt) an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Ausbildungsgemeinschaft unter anderem in seinen Geschäftsräumen, auf seiner Internetpräsenz http://www.tauchlehrercampus.de und von sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

C. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages

C.1 Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, per Email oder Internetbuchung erfolgen. Der Vertrag kommt durch die ausgefüllte und unterschriebene Kursanmeldung oder Absenden der Internetbuchung zustande.

C.2 Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den Seminarteilnehmer ein. Diese werden mit derAnmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen Der Ausbildungsgemeinschaft und dem Seminarteilnehmer.

C.3 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtend - unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kurspreises. Die Anmeldung kann nur nach Absprache mit Der Ausbildungsgemeinschaft gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € für gegenstandslos erklärt werden.

C.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt Der Ausbildungsgemeinschaft mit der für die Seminarteilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich und selbstschuldnerisch.

C.5 Der Ausbildungsgemeinschaft behält sich vor, bis 2 Tage vor Kursbeginn, die Durchführung eines Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Kurs zu gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diesen Kurs, eine Überschreitung der der Ausbildungsgemeinschaft haftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

C.6 Der gezahlte Kurspreis wird in diesem Fall von der Ausbildungsgemeinschaft zurückerstattet.

D. Vertragsdauer, Preise, Zahlungsmodalitäten

D.1 Der Vertrag beginnt zum spezifisch oder individuell vereinbarten Zeitpunkt.

D.2 Die Kurspreise richten sich nach der aktuellen Kurspreisliste der Ausbildungsgemeinschaft zum Zeitpunkt der Kursanmeldung.

D.3 Die Kurspreise verstehen sich inklusive des zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuersatzes.

D.4 Kurspreise können ohne Einhaltung einer Frist erhöht werden. Eine solche Kurspreiserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits bestehende Kursanmeldungen.

D.5 Bei Vertragsabschluss muss die gesamte Kursgebühr im Voraus bezahlt werden Der Kurspreis ist beiAnmeldung, bzw. spätestens bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.

D.6 Der Seminarteilnehmer kann seiner Zahlungsverpflichtung per Barzahlung oder Ãœberweisung nachkommen. Kreditkarten-Zahlungen werden vom Der Ausbildungsgemeinschaft nicht akzeptiert.

E. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

E.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Der Ausbildungsgemeinschaft und demSeminarteilnehmer.

E.2 Werden einzelne Leistungen durch den Seminarteilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich

die Ausbildungsgemeinschaft vor, den gesamten Kurspreis einzubehalten.

E.3 Muss der Seminarteilnehmer einen Kurs aus gesundheitlichen Gründen abbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest), erfolgt keine Rückerstattung von bereits in Anspruch genommenen Kursleistungen. Die Festlegung der Höhe einer Rückerstattung von noch nicht in Anspruch genommenen Kursleistungen obliegt allein der Ausbildungsgemeinschaft.

E.4 Muss der Seminarteilnehmer einen laufenden Kurs aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest) und möchte er den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Tauchtauglichkeit weiter fortführen, so kann er die fehlenden Teile des Kurses innerhalb von 5 Monaten in Absprache kostenlos nachholen. Liegt die letzte Kurseinheit jedoch mehr als 5 Monate zurück, muss der Seminarteilnehmer vor Wiederaufnahme des Kurses zuvor ein Skills Update-Programm absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Seminarteilnehmer zu tragen. Liegt die letzte Kurseinheit mehr als 10 Monate zurück, muss der Seminarteilnehmer einen komplett neuen Kurs absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Seminarteilnehmer zu tragen.

E.5 Für Tauch-Schnupperkurse bei Der Ausbildungsgemeinschaft gelten folgende Stornobedingungen: Bis 30 Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der Kurspreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Ein Rücktritt vom Vertrag vor Kursbeginn wird nur akzeptiert, wenn ein Ersatzteilnehmer vom Kunden beschafft wird oder wenn medizinische Gründe (Tauchmedizinisches Attest) oder andere unabweisbare Gründe gegen eine Kursteilnahme sprechen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen aber nicht. Weitere Schadensansprüche bleiben der Tauchschule vorbehalten. Alle Preise sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde zuzüglich Fahrtkosten 0,30€/Km, Leihmaterial, Pool-, Freiwasserkosten und Leihausrüstung.

F. Allgemeine Teilnahmebedingungen

F.1 Der Tauchlehrer/die Tauchlehrerin ist gegenüber dem Seminarteilnehmer für die Dauer und im Rahmen des Kurses weisungsbefugt. Der Seminarteilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Tauchlehrers oder dessen Assistenten Folge zu leisten.

F.2 Der Seminarteilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Kurses nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich Der Ausbildungsgemeinschaft vor, den

Seminarteilnehmer vom Kurs auszuschließen. Bei einem Ausschluss steht dem Seminarteilnehmer kein

Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises zu. Ein nicht bestehen der ITC Prüfung hat keinerlei Rückzahlung der Gebühren oder Auslagen zur Folge. Noch erfolgt eine Ersatzleistung.

F.3 Fehlt der Seminarteilnehmer zu einem oder mehreren vereinbarten Kurstermin(en), werden hieraus resultierende Zusatztermine vom Der Ausbildungsgemeinschaft wie folgt an den Seminarteilnehmer berechnet: je Theorie-Einheit 50,00 €/h, je Pool-Einheit 60,00 €/h, je Freiwasser-Einheit 70,00 € je Tauchgang. Zusatz Lektionen können jederzeit hinzu gebucht werden. Material und Ausrüstung werden separat berechnet.

F.4 Der Ausbildungsgemeinschaft übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände.

F.5 Aus hygienischen Gründen wird ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen und Füßlinge) von der Ausbildungsgemeinschaft nicht als Leihausrüstung zur Verfügung gestellt. Jeder Tauchschüler benötigt seine einige ABC- Ausrüstung. Beim ITC eine Komplette gut gewartete Standard Tauchausrüstung. Den Standard der Tauchausrüstung bestimmt allein die Tauchgemeinschaft!

F.6 Leihausrüstung muss vom Seminarteilnehmer sorgsam behandelt werden. Der Seminarteilnehmer ist für die vollständige Rückgabe aller von ihm ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Der Tauchlehrer istumgehend zu informieren, falls Ausrüstung während des Kurses beschädigt oder verloren wurde. Den Zustand und die Vollständigkeit seiner eigenen Tauchausrüstung muss der Seminarteilnehmer vor jedem Tauchgang sorgfältig und fachmännisch überprüfen oder überprüfen lassen. Er haftet für an seiner Ausrüstung ausschließlich selbst.

F.7 Leihausrüstung ist nicht durch Der Ausbildungsgemeinschaft versichert. Der Seminarteilnehmer haftet selbst für eventuell entstandene Schäden an der Leihausrüstung und muss verlorene, mutwillig oder fahrlässig zerstörte Ausrüstung ersetzen.

F.8 Die „Standardverfahren für sicheres Tauchen“ und PDA Richtlinien sind vom Seminarteilnehmer bei jeder Kursaktivität im Wasser anzuwenden.

F.9 Die Teilnahme an einem Tauchkurs kann abhängig von dem jeweiligen Kursinhalt physisch und / oder psychisch anstrengende Aktivitäten beinhalten. Daher muss der Seminarteilnehmer Der Ausbildungsgemeinschaft bis spätestens zur ersten Kursaktivität im Wasser ein aktuelles und gültiges tauchsportärztliches Attest vorlegen.

F.10 Der Seminarteilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Tauchlehrer berechtigt, den Seminarteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Seminarteilnehmers.

F.11 Bei erkennbaren gesundheitlichen / psychischen Problemen ist der Tauchlehrer berechtigt, den betreffendenSeminarteilnehmer vom Kurs auszuschließen.

F.12 Die Teilnahme an den vom Der Ausbildungsgemeinschaft angebotenen Tauchkursen und ITC erfolgt stets und unabdingbar auf eigene Gefahr.

F.13 Tauchkurse sind generell nie ohne Restrisiko. Der Ausbildungsgemeinschaft empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Tauchunfallversicherung (z. B. bei Aquamed).

F.14 Der Seminarteilnehmer muss zum Erlangen der Brevetkarte alle Leistungsanforderungen des jeweiligen Kurses erfüllen. Es besteht keinerlei Anspruch auf die Aushändigung einer Brevetkarte nur aufgrund der Bezahlung der Kursgebühr. Das Brevet wird erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.

F.15 Jeder Seminarteilnehmer der an einer Tauchausbildung teilnimmt taucht eigenverantwortlich! Grundsätzlich ist es untersagt solo zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Beckenrand, Strand, Ufer, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Buddy Teams). Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten und nicht tiefer zu tauchen, als es seinem Ausbildungsstand/ Brevetierung entspricht. Die maximale Tauchtiefe für Sporttaucher beträgt 40 Meter (davon unabhängig greifen die örtlichen Bestimmungen und Gesetze sowie die Standards der jeweiligen Verbände). Der Tauchlehrer ist auch bei Ausfahrten weisungsbefugt.

F.16 Der Seminarteilnehmer verpflichtet sich; das vom Tauchlehrer aufgegebene Selbststudium sorgfältig innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen, sich auf die Theorie- und Praxislektionen angemessen vorzubereiten bzw. pünktlich zu allen Kursterminen zu erscheinen und alle nicht verstandenen Themen auf zu schreiben und Fragen mit dem Tauchlehrer zu klären. Es gelten in Abstimmung mit der Tauchgemeinschaft die PDA Standards für die Ausbildung. In Absprache der beiden PDA Course Directoren können Standards in der Ausbildung und Prüfung angepasst werden.

F.17 Minderjährige Taucher ab 10 Jahre können nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten an Tauchkursen und Tauchaktivitäten teilnehmen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Beim Theorieunterricht verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Weiterhin verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen spätestens 15 Minuten nach Theorieunterrichtsende abzuholen. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor). Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Minderjährige auf Kosten der Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt. Auf „Junior“ Brevets sind die Beschränkungen aufgrund des Alters vermerkt. Nach ihrer Brevetierung sind 10- und 12-Jährige darauf beschränkt, mit einem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder einem PDA Profi auf eine maximale Tiefe von 12 Metern zu tauchen; 12- bis 14-Jährige müssen mit einem brevetierten Erwachsenen tauchen.  Bei unter 18-Jährige, müssen die Formulare Verantwortung und Risiko durch Elternteil/Erziehungsberechtigter und Kind unterschrieben werden. (Definiert das örtliche Gesetz ein höheres Alter als 18 als „Volljährigkeit“, unterschreibt ein Elternteil/Erziehungsberechtigter die Formulare bis zum Erreichen dieses Alters. Generell gilt die Gesundheit und das Wohl des Jugendlichen/Kind liegt absolut vor dem Lernziel. Lernziele können durch den Tauchlehrer im Rahmen der Standards nach hinten verlegt werden.

F.18 Für jegliche Ausbildung und Prüfung gibt es keinerlei Bestehens Garantie.

G. Datenverarbeitung für eigene Zwecke

G.1 Der Seminarteilnehmer willigt ein, dass seine Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung an PDA, AquaMed u.ä, sowie zur Pflege des Geschäfts Kontakts vom Der Ausbildungsgemeinschaft verarbeitet, gespeichert und genutzt werden.

H. Haftung

H.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

H.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (H.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

I. Gerichtsstand

I.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das deutsche Recht.

I.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von Der Ausbildungsgemeinschaft.

J. Sonstige Bestimmungen

J1. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

J2. Eine Änderung des Vertragspunktes in A bedarf ebenfalls der Schriftform.

J3. Der Seminarteilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

K. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von beiden Parteien durch eine einvernehmliche Regelung ersetzt werden, die den von Der Ausbildungsgemeinschaft benötigten Interessen der Vertragsparteien am Nächsten kommt und die den verbleibenden vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Amtsgericht Esslingen / Göppingen

Firmensitz: 73207 Plochingen / 73054 Eislingen

Geschäftsführung: Der Ausbildungsgemeinschaft:

Günter Knoflicek, PDA Course Director und Jürgen Jaumann, PDA Course Director

 

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